Lediglich 50,2 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, im Ruhestand über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Zugleich wollen aber nur 15 Prozent ihre private Altersvorsorge ausbauen. Dies ergab eine Civey-Umfrage unter 5.000 Personen.
Besonders pessimistisch blicken Arbeiter (67 Prozent) und Befragte mit Kindern (59) in die Zukunft, aber auch Frauen (56) machen sich deutlich mehr Sorgen als Männer (43). Zudem haben unter 30-Jährige wenig Vertrauen in ihre Absicherung im Ruhestand (60 Prozent). Dennoch möchte nur jeder Dritte aus dieser Altersgruppe privat vorsorgen.
Mit ihrer Prognose liegen die meisten Befragten vermutlich nicht daneben: Da rechnerisch immer mehr Rentner auf einen Beitragszahler kommen, schmilzt die gesetzliche Rente dahin und reicht immer weniger zum Leben. Unverständlich ist es jedoch, das erkannte Problem „aussitzen“ zu wollen. Mit einer privaten Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke wirksam füllen – und besonders bei einem frühzeitigen Einstieg sind dazu gar keine hohen monatlichen Beträge nötig. Eine individuelle Beratung dazu liefert der Makler Ihres Vertrauens.
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Auch die Versicherer haben unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden: wegen erhöhter Schadensaufkommen bei der Betriebsschließungs-, der Veranstaltungsausfall- und der Rechtsschutzversicherung, aber ebenso wegen zahlreicher Vertragskündigungen seitens Kunden, die aufgrund von Liquiditätsengpässen ihre Beiträge etwa für die Altersvorsorge nicht mehr bezahlen können. Auf über 200 Milliarden US-Dollar taxiert der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s die weltweiten Verluste für Versicherer. Hinzu kommt ein stark eingebrochenes Neugeschäft, woran auch die aktuelle Mehrwertsteuerabsenkung wenig ändern dürfte.
Als Konsequenz daraus rechnen Branchenexperten mittelfristig mit steigenden Prämienhöhen. Zudem wird allgemein davon ausgegangen, dass Pandemie-bedingte Schäden demnächst in praktisch allen Versicherungsbedingungen ausgeklammert werden – zu unbeherrschbar ist das Risiko, wie sich gezeigt hat. Die Versicherungswirtschaft schlägt als Alternative, wie an dieser Stelle bereits berichtet, einen privat-öffentlichen Pandemiefonds vor.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.
Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.
Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.
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Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der Corona-Krise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert. So eröffnete die Große Koalition Mitte Februar einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess unter anderem mit Verbraucherschützern und Versicherern.
Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der Riester-Verträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen. Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle Riester-Produktkategorien. Wie schon in den letzten Jahren erwiesen sich Investmentfondsverträge als am zugkräftigsten, ihr Bestand legte um rund 11.000 Verträge zu.
Dass der unerwartete Zuwachs eine Trendwende markiert, kann indes bezweifelt werden. Für das Gesamtjahr 2019 steht unterm Strich ein Minus von über 70.000 Verträgen.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Eigentlich hatten sich SPD und CDU/CSU Anfang des Jahres auf die Einführung einer Grundrente geeinigt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nun aber mehren sich aus der Union wieder kritische Stimmen, die das Vorhaben infrage stellen. So forderte der Vizefraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, die Grundrente wegen der enormen Kosten der Corona-Krisenbewältigung einstweilen nicht weiterzuverfolgen. Dem ursprünglichen Zeitplan stehen zudem die technischen Herausforderungen entgegen, denen sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Umsetzung gegenübersieht. Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen laufen die Arbeiten schleppender als vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält dessen ungeachtet weiter an der Einführung zum kommenden Jahresbeginn fest, bringt aber eine rückwirkende Auszahlung im Jahresverlauf ins Gespräch. Laut einem Direktoriumsmitglied der Rentenversicherung könnten die voraussichtlich rund 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten im Juli 2021 mit ersten Überweisungen rechnen, „bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals“. Die Grundrente soll die Altersbezüge von Geringverdienern aufbessern, deren Beitragszeiten für Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege sich auf mindestens 33 Jahre summieren.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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