Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.
Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.
Der Ball liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.
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Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst.
Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende.
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Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler.
Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.
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Von mindestens 10.000 betroffenen Kleininvestoren gehen Eingeweihte beim neuesten Anlageskandal aus: Das Unternehmen PIM Gold aus dem hessischen Heusenstamm hatte angeblich circa 3,4 Tonnen Gold verkauft und für die Käufer verwahrt. Aktuell entspräche das einem Geldwert von rund 150 Millionen Euro. Bei einer ersten Bestandsaufnahme konnten aber nur etwa 500 Kilogramm Gold sichergestellt werden. Kundenansprüche wurden demnach gemäß Schneeballsystem bedient.
Die Staatsanwalt Darmstadt ermittelt, das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, einer der Strippenzieher wurde in Haft genommen. Zurzeit wird die Buchhaltung der letzten Jahre vom vorläufigen Insolvenzverwalter durchleuchtet. Anfang Dezember soll das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet werden. Viel Hoffnung für die geprellten Anleger besteht jedoch nicht, sofern nicht noch bedeutende Goldbestände auftauchen. Bis es zu ersten quotierten Zahlungen kommt, werden die Investoren laut Insolvenzverwalter jedenfalls „einige Jahre“ Geduld haben müssen. Wieder einmal zeigt sich: Trau, schau, wem.
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Wie in jedem Jahr zur Wechselsaison vor dem 30. November liefern sich die Kfz-Versicherer auch aktuell einen Preiskampf. Wechselwilligkeit aufseiten der Kunden ist offenbar vorhanden: Eine YouGov-Umfrage in rund 1.500 deutschen Haushalten zeigt, dass 35,4 Prozent der Entscheider in Versicherungsbelangen ihre Kfz-Police für zu teuer halten.
Gut jeder zweite dieser Unzufriedenen (53 Prozent) plant konkret einen Tarifwechsel, der wiederum bei 87 Prozent vorrangig einer Kosteneinsparung dienen soll. Bei 21 Prozent steht aber (auch) eine Leistungsverbesserung im Fokus.
Der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann unter Umständen mehrere Hundert Euro pro Jahr einbringen. Gerade in der aktuellen Wechselsaison steigen und fallen die angebotenen Prämien aber mitunter stark. Es empfiehlt sich, nicht bis zum Ultimo zu warten und sich beraten zu lassen. Wer sparen möchte, kann auch auf einen der Telematik-Tarife zurückgreifen, die seit einigen Jahren erhältlich sind. Dabei wird das Fahrverhalten permanent überwacht und kann zu Prämienrabatten führen.
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