Seit fast einem Jahrzehnt schnellen die Immobilienkaufpreise in Deutschland nun schon ungebremst nach oben – und sind dabei den Mieten weit enteilt. Während Letztere seit 2009 nominal um 26 Prozent stiegen, kommen die Kaufpreise im selben Zeitraum auf ein Plus von 61 Prozent. Noch größer ist der Unterschied in den sogenannten A-Städten, etwa Hamburg (23 vs. 90 Prozent) und München (43 vs. 143 Prozent). Dass sich diese Schere nicht unaufhörlich weiter öffnen kann, ist eine Konsequenz der wirtschaftlichen Logik. Schließlich müssen die Kaufpreise meist aus den Mieten finanziert werden können.
Das ist einer der Gründe dafür, dass der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in einem neuen Gutachten ein Ende des Booms voraussagt. Für Berlin, Stuttgart und München erwarten die Analysten in den kommenden fünf Jahren sogar ein Abschmelzen der Kaufpreise um ein Viertel bis ein Drittel. Neben dem Missverhältnis zwischen Mieten und Kaufpreisen dürfte mittelfristig auch ein Zinsanstieg die Nachfrage dämpfen, da die Finanzierungskosten damit zunehmen. Und schließlich gräbt sich der Boom auch selbst das Wasser ab: Durch die gesalzenen Preise fürs großstädtische Wohnen drängt es weniger Neubewohner in die Metropolen, die Nachfrage ebbt ab. Dem steht eine wachsende Zahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber (2009: ca. 19.000; 2016: ca. 41.200) – beides nimmt Druck aus dem Kessel.
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Der Boom der passiven Indexfonds (ETFs) in den letzten Jahren basierte nicht zuletzt darauf, dass viele Anleger die Gebühren aktiv gemanagter Fonds als zu hoch empfinden. Schließlich müssen die auch entrichtet werden, wenn die Rendite hinter der eines Vergleichsindex (Benchmark) zurückbleibt. Damit sich die Investition in einen aktiv gemanagten Fonds auszahlt, muss dessen Performance auch nach Abzug der höheren Kosten noch vor einem vergleichbaren ETF liegen.
Immer mehr Fondsgesellschaften führen nun Bezahlmodelle ein, die nur eine geringe Basisgebühr vorsehen. Erst bei guter Performance des Fonds kommen dessen Manager auf ihre Kosten. So hat beispielsweise Fidelity Ende letzten Jahres begonnen, für alle Aktienfonds eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Die Anleger können nun zwischen der herkömmlichen Vergütung und einem niedrigen Fixum plus erfolgsabhängige Variable wählen. Allianz Global Investors bietet in den USA seit Kurzem Fonds mit einer Minigebühr von 0,05 Prozent an. Lediglich wenn der US-Index S&P 500 geschlagen wird, werden vom Mehrertrag 20 Prozent Erfolgshonorar einbehalten. Einen ähnlichen Weg hat der Anbieter Alliance Bernstein eingeschlagen. Die Investmenthäuser hoffen, so den Abfluss von Kundengeldern in Richtung ETFs stoppen zu können.
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19.384 Beschwerden gingen 2017 bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ein. Die Institution soll Streitfälle zwischen Versicherern und Kunden unterhalb der gerichtlichen Rechtsprechung ausräumen. Die Zahl der Beschwerden ist wie in den Vorjahren erneut gesunken; 2016 standen 19.579, ein Jahr zuvor 20.827 Eingaben zu Buche.
Ebenfalls wie im Vorjahr ist neben der Lebensversicherung die Rechtsschutzversicherung am häufigsten von Unstimmigkeiten betroffen. Dafür ist nicht zuletzt der VW-Dieselskandal verantwortlich. Denn erneut hat eine Großkanzlei, die eine Vielzahl von VW-Geschädigten vertritt, massenweise Beschwerden eingereicht. Damit sollen zuvor widerspenstige Rechtsschutzversicherer zur Kostenübernahme veranlasst werden. Die Sparten Leben und Rechtsschutz betrafen jeweils gut 4.500 Beschwerden. Weit weniger umstritten sind Haftpflichtversicherungen, auf die sich 1.165 Eingaben bezogen, und Unfallversicherungen mit 813 Fällen. Im Bereich Kfz gab es 1.569 (Haftpflicht) bzw. 1.240 (Kasko) Beschwerden.
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Seit fast einem Jahrzehnt schnellen die Immobilienkaufpreise in Deutschland nun schon ungebremst nach oben – und sind dabei den Mieten weit enteilt. Während Letztere seit 2009 nominal um 26 Prozent stiegen, kommen die Kaufpreise im selben Zeitraum auf ein Plus von 61 Prozent. Noch größer ist der Unterschied in den sogenannten A-Städten, etwa Hamburg (23 vs. 90 Prozent) und München (43 vs. 143 Prozent). Dass sich diese Schere nicht unaufhörlich weiter öffnen kann, ist eine Konsequenz der wirtschaftlichen Logik. Schließlich müssen die Kaufpreise meist aus den Mieten finanziert werden können.
Das ist einer der Gründe dafür, dass der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in einem neuen Gutachten ein Ende des Booms voraussagt. Für Berlin, Stuttgart und München erwarten die Analysten in den kommenden fünf Jahren sogar ein Abschmelzen der Kaufpreise um ein Viertel bis ein Drittel. Neben dem Missverhältnis zwischen Mieten und Kaufpreisen dürfte mittelfristig auch ein Zinsanstieg die Nachfrage dämpfen, da die Finanzierungskosten damit zunehmen. Und schließlich gräbt sich der Boom auch selbst das Wasser ab: Durch die gesalzenen Preise fürs großstädtische Wohnen drängt es weniger Neubewohner in die Metropolen, die Nachfrage ebbt ab. Dem steht eine wachsende Zahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber (2009: ca. 19.000; 2016: ca. 41.200) – beides nimmt Druck aus dem Kessel.
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Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
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