Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der Corona-Krise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert. So eröffnete die Große Koalition Mitte Februar einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess unter anderem mit Verbraucherschützern und Versicherern.
Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der Riester-Verträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen. Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle Riester-Produktkategorien. Wie schon in den letzten Jahren erwiesen sich Investmentfondsverträge als am zugkräftigsten, ihr Bestand legte um rund 11.000 Verträge zu.
Dass der unerwartete Zuwachs eine Trendwende markiert, kann indes bezweifelt werden. Für das Gesamtjahr 2019 steht unterm Strich ein Minus von über 70.000 Verträgen.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Eigentlich hatten sich SPD und CDU/CSU Anfang des Jahres auf die Einführung einer Grundrente geeinigt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nun aber mehren sich aus der Union wieder kritische Stimmen, die das Vorhaben infrage stellen. So forderte der Vizefraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, die Grundrente wegen der enormen Kosten der Corona-Krisenbewältigung einstweilen nicht weiterzuverfolgen. Dem ursprünglichen Zeitplan stehen zudem die technischen Herausforderungen entgegen, denen sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Umsetzung gegenübersieht. Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen laufen die Arbeiten schleppender als vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält dessen ungeachtet weiter an der Einführung zum kommenden Jahresbeginn fest, bringt aber eine rückwirkende Auszahlung im Jahresverlauf ins Gespräch. Laut einem Direktoriumsmitglied der Rentenversicherung könnten die voraussichtlich rund 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten im Juli 2021 mit ersten Überweisungen rechnen, „bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals“. Die Grundrente soll die Altersbezüge von Geringverdienern aufbessern, deren Beitragszeiten für Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege sich auf mindestens 33 Jahre summieren.
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